Leitfaden Vorsteuererstattung
1. Aufl. 2017
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 71Finnland
In Finnland ist „Vero Skatt“ für die Abhandlung des Vorsteuererstattungsverfahrens zuständig. Die Umsatzsteuer wird als „Arvonlisävero“ (ALV) und die UID-Nr als „ALV-NRO“ bezeichnet.
1. Steuersätze
Der Normalsteuersatz für steuerpflichtige Umsätze in Finnland beträgt 24 %. Zudem gilt ein ermäßigter Steuersatz von 14 % bzw 10 % für gewisse Umsätze. Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die anzuwendenden Steuersätze für ausgewählte, häufig anfallende Leistungen im Zusammenhang mit Vorsteuererstattungsanträgen:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Steuersatz | Lieferung bzw Dienstleistung |
24 % | Alle Lieferungen und Dienstleistungen, welche nicht den ermäßigten Steuersätzen unterliegen |
14 % | Bewirtung, bestimmte Nahrungsmittel, Pflanzen, … |
10 % | Personenbeförderung, Hotelaufenthalte, Bücher, Arzneimittel, … |
2. Die Rechnung
Eine steuerrechtlich einwandfreie Rechnung ist Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Erstattung von Vorsteuern. Eine Rechnung mit unzureichenden Angaben führt im Regelfall zur Ablehnung des entsprechenden Antrags und offensichtlichem Mehraufwand.
2.1. Grundsätzliche Merkmale
Die Möglichkeit eines Vorsteuerabzuges hängt wesentlich von einer den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Rechnung ab. Demnach ...