Umsatzsteuer-Handbuch 2020
1. Aufl. 2020
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
3.1 Ort der Reiseleistungen bei Eigenleistungen
2987
Für Eigenleistungen richtet sich der Ort nach den allgemeinen Vorschriften, zB
Personenbeförderungsleistungen § 3a Abs. 10 UStG 1994 (bis : § 3a Abs. 7 UStG 1994),
Beherbergung § 3a Abs. 9 UStG 1994 (bis : § 3a Abs. 6 UStG 1994),
Verpflegung § 3a Abs. 11 lit. d UStG 1994 (bis : § 3a Abs. 12 UStG 1994),
Betreuung durch eigene – angestellte – Reiseleiter § 3a Abs. 6 oder Abs. 7 UStG 1994 (bis : § 3a Abs. 12 UStG 1994).