Umsatzsteuer-Handbuch 2020
1. Aufl. 2020
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1. Voraussetzungen
2941
Reiseleistungen in Form von Besorgungsleistungen an Nichtunternehmer sind den Sondervorschriften des § 23 UStG 1994 zu unterziehen.
2942
Hingegen sind nach den allgemeinen Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes zu versteuern:
Reiseleistungen eines Unternehmers in Form von
Eigenleistungen an Unternehmer und Nichtunternehmer,
Vermittlungsleistungen an Unternehmer und Nichtunternehmer,
–Besorgungsleistungen an Unternehmer.
2943
S. 744§ 23 UStG 1994 gilt für alle Unternehmer, die Reiseleistungen erbringen, ohne Rücksicht darauf, ob es sich um einen Reiseveranstalter, ein Reisebüro oder einen Unternehmer mit einer anderen Betätigung handelt.
2944
Die gesetzliche Bestimmung des § 23 Abs. 1 UStG 1994 ist von Bedeutung für Besorger von Pauschalreisen an Nichtunternehmer. Diese werden in der Reisebüro-Sicherungsverordnung definiert als die im Voraus festgelegte Verbindung von mindestens zwei Dienstleistungen – Beförderung, Unterbringung, andere touristische Dienstleistungen –, die zu einem Gesamtpreis verkauft oder zum Verkauf angeboten werden, wenn diese Leistung länger als 24 Stunden dauert und eine Übernachtung einschließt (RSV, BGBl. II Nr. 316/1999).
2945
Zur Erbringung einer Reiseleistung im Sinne des § 23 Abs. 1 UStG 1994 ist es aber nicht erforderlich, dass der Unternehme...