Umsatzsteuer-Handbuch 2020
1. Aufl. 2020
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11.2 Vorsteuererstattung an österreichische Unternehmer durch Drittlandsstaaten
2850b
In diesen Fällen gelten für eine Vorsteuererstattung an in Österreich ansässige Unternehmer – wie bisher – die im jeweiligen Erstattungsstaat vorgesehenen Vorschriften.