Umsatzsteuer-Handbuch 2020
1. Aufl. 2020
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8.1 Allgemeines
2816
Auf Grund der Verordnung des BM für Finanzen, BGBl. Nr. 628/1983, idF BGBl. Nr. 499/1985, Schätzungsrichtlinien für die Ermittlung der Höhe des Eigenverbrauches ist die USt für den Eigenverbrauch, der nach § 1 Z 2 dieser Verordnung ermittelt wird und die USt für den Eigenverbrauch gemäß § 1 Abs. 1 Z 2 lit. a UStG 1994 erst in der für denS. 697 letzten Voranmeldungszeitraum eines Veranlagungszeitraumes abzugebenden Voranmeldung zu berechnen.
Hinsichtlich weiterer Inhalte der Verordnung siehe § 18 Rz 2522.
Randzahlen 2817 bis 2820: Derzeit frei.