Umsatzsteuer-Handbuch 2020
1. Aufl. 2020
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4. Veranlagung
2794
Im Zusammenhang mit der Veranlagung steht die grundsätzliche Verpflichtung des Unternehmers zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung für das abgelaufene Kalenderjahr. Nicht hiezu verpflichtet sind
Kleinunternehmer im Sinne des § 21 Abs. 6 UStG 1994,
Unternehmer, die unter die Durchschnittssatzbesteuerung des § 22 UStG 1994 fallen und keine zusätzliche Steuer (siehe dazu Rz 2871 bis 2875) zu entrichten haben,
ausländische Unternehmer, die nur steuerfreie Umsätze gemäß § 1 Abs. 2 der Verordnung des BM für Finanzen, BGBl. II Nr. 584/2003 über die umsatzsteuerliche Behandlung der Lieferungen und des Vorsteuerabzuges (Einfuhrumsatzsteuer) ausländischer Unternehmer bewirken (§ 1 Abs. 3 Z 3 dieser Verordnung),
S. 696ausländische Unternehmer, bei denen die Steuerschuld gemäß § 19 Abs. 1 UStG 1994 auf den Leistungsempfänger übergeht (Ausnahmen siehe § 19 Rz 2601).
Zu den möglichen Folgen der Veranlagung siehe § 21 Rz 2798 bis 2808.
Randzahlen 2795 bis 2797: Derzeit frei.