Umsatzsteuer-Handbuch 2020
1. Aufl. 2020
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1.1.2 Gutscheine
4
Rechtslage für bis ausgestellte Gutscheine:
Die Veräußerung von Gutscheinen (Geschenkbons, Geschenkmünzen) durch Unternehmer, die zum späteren Bezug von Waren nach freier Wahl oder nicht konkretisierten Dienstleistungen des Gutscheinausstellers berechtigen, stellt noch keinen steuerbaren Vorgang dar. Das Entgelt für die Veräußerung eines solchen Gutscheines unterliegt nicht der Anzahlungsbesteuerung (siehe Rz 2607).
Rechtslage für ab ausgestellte Gutscheine:
Ein Gutschein im Sinne des Art. 30a MwSt-RL 2006/112/EG idF RL (EU) 2016/1065 ist ein Instrument, das den Unternehmer verpflichtet, es als Gegenleistung oder Teil einer Gegenleistung für eine
Lieferung oder
sonstige Leistung
anzunehmen, wenn
die zu erbringende Leistung (Lieferung oder sonstige Leistung) oder
die Identität der möglichen leistenden Unternehmer und
die Einlösungsbedingungen
auf dem Gutschein selbst oder in damit zusammenhängenden Unterlagen angegeben sind.
Ein „Einzweck-Gutschein“ liegt vor, wenn
der Ort der Leistungen, auf die er sich bezieht, und
die dafür geschuldete Umsatzsteuer
bei der Ausstellung des Gutscheins feststehen.
Beispiele:
Gutschein eines Theaters für den Besuch einer Theatervo...