Umsatzsteuer-Handbuch 2020
1. Aufl. 2020
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1.5 Vorauszahlung
2761
Ob und in welcher Höhe für den Voranmeldungszeitraum eine Vorauszahlung zu entrichten ist bzw. ein allfälliger Überschuss geltend gemacht werden kann, ergibt sich aus § 20 Abs. 1 und 2 sowie Art. 20 UStG 1994 (siehe § 20 Rz 2681 bis Rz 2691, Rz 2701 bis Rz 2703, Art. 12 Rz 4056 bis Rz 4063, Rz 4071, Rz 4077, Art. 20 Rz 4121 bis Rz 4123).
Randzahl 2762: Derzeit frei.