Umsatzsteuer-Handbuch 2020
1. Aufl. 2020
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Judikatur VwGH zu § 19:
Zulässigkeit der Reverse-Charge-Regelung bei Bauleistungen
Im Urteil vom , BLV Wohn- und Gewerbebau GmbH, C- 395/11, hat der EuGH klargestellt, dass die Mitgliedstaaten berechtigt sind, die Ermächtigung des Art. 199 Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL) nur teilweise für bestimmte Untergruppen wie einzelne Arten von Bauleistungen und für Leistungen an bestimmte Leistungsempfänger auszuüben, vorausgesetzt jedoch, dass der Grundsatz der steuerlichen Neutralität und die allgemeinen Grundsätze des Unionsrechts beachtet werden (Rn. 42, sowie ).
In § 19 Abs. 1a UStG 1994 hat der nationale Gesetzgeber den Übergang der Steuerschuld auf den Empfänger der Bauleistung davon abhängig gemacht, dass der Empfänger Unternehmer ist, der seinerseits mit der Erbringung einer Bauleistung beauftragt ist, oder der Empfänger Unternehmer ist, der üblicherweise selbst Bauleistungen erbringt.
S. 682
Entstehung des Steueranspruchs bei Anzahlungen
§ 19 Abs. 2 Z 1 lit. a zweiter Absatz UStG 1994 betrifft nach der Rechtsprechung des VwGH Zahlungen, die bereits als Entgelt für zu erbringende Leistungen anzusehen ...