Umsatzsteuer-Handbuch 2020
1. Aufl. 2020
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S. 5841.6 Basispauschalierung
2243
Die Pauschalierung gemäß § 14 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 (Basispauschalierung) können nur Unternehmer in Anspruch nehmen, die die Voraussetzungen gemäß § 17 Abs. 2 Z 1 und 2 EStG 1988 erfüllen. Vor waren die in § 17 Abs. 2 Z 1 EStG 1988 normierten Voraussetzungen (keine Buchführungspflicht und keine freiwillige Buchführung) für die umsatzsteuerliche Pauschalierung ohne Bedeutung. Es konnte daher zB auch eine Kapitalgesellschaft von der Pauschalierung gemäß § 14 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 Gebrauch machen.
Randzahlen 2244 bis 2250: Derzeit frei.