Umsatzsteuer-Handbuch 2020
1. Aufl. 2020
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Judikatur VwGH zu § 13:
Kein pauschaler Vorsteuerabzug von Reisekosten für Unternehmer, die nicht der inländischen Einkommensbesteuerung unterliegen
§ 13 UStG 1994 enthält spezielle Regeln über den Vorsteuerabzug bei bestimmten Reisekosten (Verpflegungs- und Nächtigungsaufwand) und sieht hiezu insbesondere vor, dass die abziehbare Vorsteuer aus in einkommensteuerrechtlichen Vorschriften festgesetzten Pauschbeträgen zu errechnen ist oder – betreffend Nächtigungsaufwand – errechnet werden kann. Ein Vorsteuerabzug aus Anlass einer Geschäfts- oder Dienstreise ist nur unter den im § 13 UStG 1994 näher geregelten Voraussetzungen möglich (vgl. Ruppe/Achatz, UStG4, § 13 Tz 5; vgl. auch die Erläuterungen zur Regierungsvorlage zum Gesetz BGBl. Nr. 410/1988, 627 BlgNR 17. GP, 8).
Nach dem Wortlaut des § 13 Abs. 3 UStG 1994 können Unternehmer, die nicht der inländischen Einkommensbesteuerung unterliegen „oder“ deren Arbeitnehmer im Inland nicht unter den Steuerabzug von Arbeitslohn fallen, aus Anlass einer Geschäfts- oder Dienstreise nur jene Vorsteuerbeträge abziehen, die in einer Rechnung an sie gesondert ausgewiesen werden. Daraus ist – aufgrund der Verknüpfung der Nebensätze mit „oder“ – abzuleiten, dass Unterneh...