Umsatzsteuer-Handbuch 2020
1. Aufl. 2020
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Judikatur VwGH zu § 11:
Vorsteuerabzug bei unrichtiger Rechnungsanschrift
Im Urteil vom , C-374/16, Geissel, und C-375/16, Butin, hat der EuGH zu Recht erkannt, dass die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug nicht davon abhängig ist, dass in der Rechnung die Anschrift angegeben ist, unter der der Rechnungsaussteller seine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Auch nach jüngerer Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kann die Unzulässigkeit des Vorsteuerabzugs nicht damit begründet werden, dass die Rechnungen nicht die richtige Anschrift iSd § 11 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 enthielten, weil die vom Finanzamt inkriminierte Gesellschaft an den in ihren Rechnungen ausgewiesenen Anschrift nicht auffindbar gewesen sei bzw. dort keine wirtschaftliche Tätigkeit entfaltet hätte (vgl. ).
Voraussetzung für die Möglichkeit einer rückwirkenden Rechnungsberichtigung
Mit Erkenntnis vom , Ro 2015/15/0039, hat sich der Verwaltungsgerichtshof mit der Berichtigung von Rechnungen befasst, die einem geltend gemachten Vorsteuerabzug zu Grunde lagen und in denen (lediglich) die gesetzlich anzugebende UID eines V...