Umsatzsteuer-Handbuch 2020
1. Aufl. 2020
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3.1.3 Gegenstände der Anlage 2 Z 10 (Kunstgegenstände)
1354
Unter den im § 10 Abs. 3 Z 1 lit. c UStG 1994 (bis : § 10 Abs. 2 Z 1 lit. c UStG 1994) genannten Voraussetzungen kann der ermäßigte Steuersatz auch für die Lieferungen und den Eigenverbrauch gemäß § 3 Abs. 2 und § 3a Abs. 1a UStG 1994 dieser Gegenstände zur Anwendung kommen.
Wenn ein Unternehmer die Differenzbesteuerung gemäß § 24 UStG 1994 nicht anwendet, ist er kein Wiederverkäufer im Sinn dieser Bestimmung und der ermäßigte Steuersatz kann zur Anwendung gelangen.
Randzahlen 1355 bis 1360: derzeit frei.