Umsatzsteuer-Handbuch 2020
1. Aufl. 2020
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3. Ermäßigter Steuersatz von 13 %
1351
Der ermäßigte Steuersatz von 13 % kommt nur zur Anwendung, wenn Umsätze nicht vom ermäßigten Steuersatz nach § 10 Abs. 2 UStG 1994 erfasst sind.
Vor bzw. war auf die unter Abschnitt 10.3. erfassten Gegenstände der Anlage und Umsätze der ermäßigte Steuersatz von 10 % anzuwenden. Dies galt nicht für Umsätze, die nunmehr unter § 10 Abs. 3 Z 11 und Z 12 UStG 1994 (Wein ab Hof und Eintrittsberechtigungen zu sportlichen Veranstaltungen) fallen.
Rz 1167 ist zu beachten.