Umsatzsteuer-Handbuch 2020
1. Aufl. 2020
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
2.9.3 Leistungszeitpunkt
1343
Der anzuwendende Steuersatz richtet sich nach dem Zeitpunkt der Leistungserbringung. Bei elektronischer Zurverfügungstellung von Publikationen bspw. in Form des (temporären) Downloads, ist dies der Zeitpunkt der Zugriffsmöglichkeit auf die publizierten Inhalte (vgl. verb. Rs C-250/14, Air France-KLMS. 414 und Rs C-289/14, Hop!-Brit Air SAS). Die Gewährung der Zugriffsmöglichkeit unterliegt somit bis zum dem Normalsteuersatz – ab dem ermäßigten Steuersatz.
Beispiel 1:
Ein Kunde erwirbt am das Recht, eine digitale Einzelausgabe einer Zeitung (vom ) herunterzuladen. Die Bezahlung erfolgt umgehend – der tatsächliche Download erfolgt erst am .
Lösung:
Der Download unterliegt dem Normalsteuersatz, weil der Leistungszeitpunkt am und somit vor Inkrafttreten des ermäßigten Steuersatzes liegt.
Beispiel 2:
Ein Kunde erwirbt am das Recht, eine digitale Zeitschrift herunterzuladen. Weiters erhält der Kunde das Recht, nicht nur auf die neuen Ausgaben dieser Zeitschrift, sondern auch auf ältere Ausgaben dieser Zeitschrift zuzugreifen.
Lösung:
Der Download der neuen und älteren Ausgaben der digitalen Z...