Umsatzsteuer-Handbuch 2020
1. Aufl. 2020
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2.7.3 Abfuhr von Spülwasser und Abfällen
1326
Unter dem Begriff „Abfuhr von Spülwasser“ ist der Abtransport von Abwässern mittels Kanalanlagen oder durch Fahrzeuge zu subsumieren.
1327
Der begünstigte Steuersatz erstreckt sich auch auf die Kanalanschlussgebühren ( Zl. 2000/15/0140).