Umsatzsteuer-Handbuch 2020
1. Aufl. 2020
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Judikatur VwGH zu § 7:
Voraussetzungen für das Vorliegen einer steuerfreien Ausfuhrlieferung
Werden die Gegenstände nicht durch den liefernden Unternehmer in das Drittland befördert oder versendet (Abholfälle), kann eine steuerfreie Ausfuhrlieferung nur vorliegen, wenn der Unternehmer das Umsatzgeschäft, das der Lieferung zugrunde liegt, mit einem ausländischen (nicht im Inland ansässigen) Abnehmer abgeschlossen hat und der Abnehmer die Gegenstände in das Drittland befördert oder versendet hat (vgl. § 7 Abs. 1 Z 2 UStG 1994). Zwingende Voraussetzung der Steuerfreiheit ist, dass die Person des Abnehmers bekannt ist. Nur wenn bekannt ist, wer der Abnehmer ist, kann im nächsten Schritt die Eigenschaft als ausländischer Abnehmer geprüft werden (vgl. ).
Nach der Rechtsprechung des EuGH ist Art. 15 Nr. 2 der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie dahin auszulegen, dass er der Mehrwertsteuerbefreiung einer Ausfuhrlieferung nach einem Ort außerhalb der Gemeinschaft dann nicht entgegensteht, wenn zwar die Voraussetzungen für eine derartige Befreiung nicht vorliegen, der Steuerpflichtige dies aber auch unter Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns n...