Umsatzsteuer-Handbuch 2020
1. Aufl. 2020
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Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend ein Verzeichnis jener Goldmünzen, die die Kriterien der Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 8 lit. j Umsatzsteuergesetz 1994 im Kalenderjahr 2019 jedenfalls erfüllen BGBl. II. Nr. 33/2019
Vom Abdruck dieser Verordnung wird abgesehen. Der Verordnungstext ist im Rechtsinformationssystem des Bundes unter www.ris.bka.gv.at zu finden.
Im Vergleich zur Vorgängerverordnung (BGBl. II. Nr. 44/2018) gibt es folgende Modifikationen:
1. Neu aufgenommen in die Liste wurden folgende Länder:
Japan (10.000 Yen)
2. Bei folgenden, bereits in der Liste befindlichen Ländern wurden Münzen neu aufgenommen:
Frankreich (5 Euro), Luxemburg (2,5 Euro), Vereinigtes Königreich (1 Penny, 2 Pence, 5 Pence, 10 Pence, 20 Pence, 800 Pounds [30 Oz Britannia])
3. Bei folgenden, bereits in der Liste befindlichen Ländern wurden Münzen gestrichen:
China (150 Yuan), Deutschland (200 Euro), Estland (15,65 Krooni), Finnland (20 Markkaa), Polen (10 Zlotych), Rumänien (12 ½, 25, 50, 100, 500, 1.000, 2.000, 5.000 Lei), Vereinigtes Königreich (2 Sovereigns)