Umsatzsteuer-Handbuch 2020
1. Aufl. 2020
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5.1 Allgemeines
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Waren im persönlichen Reisegepäck von Personen, die aus dem Drittland zurückkehren, können nur dann steuerfrei eingeführt werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
gesetzlich festgelegte Höchstmengen wurden eingehalten,
die Waren befinden sich im persönlichen Reisegepäck,
es handelt sich um eine nichtgewerbliche Einfuhr.