Umsatzsteuer-Handbuch 2020
1. Aufl. 2020
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3.2 Rücknahme der Verzichtserklärung
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Verzichtserklärungen gemäß § 6 Abs. 3 UStG 1994 können bis zur Rechtskraft des Umsatzsteuerbescheides wieder zurückgenommen werden.
S. 336Beispiel:
Der Unternehmer K erzielt jährliche Umsätze von rund 15.000 Euro. Der Umsatzsteuererklärung 2020 legt er eine Verzichtserklärung bei.
Noch vor Ergehen des Umsatzsteuerbescheides 2020 erklärt er schriftlich gegenüber seinem Finanzamt, dass er die Verzichtserklärung wieder zurücknimmt.
K wird erklärungsgemäß zur USt veranlagt. Er beruft gegen den Umsatzsteuerbescheid 2020 und nimmt dabei die Verzichtserklärung zurück.
In beiden Fällen wurde die Verzichtserklärung wirksam zurückgenommen.
Es tritt weder für 2020 noch für die vier Folgejahre bis einschließlich 2024 eine Bindungswirkung ein. K kann in diesen Jahren die unechte Steuerbefreiung für Kleinunternehmer in Anspruch nehmen.