Umsatzsteuer-Handbuch 2020
1. Aufl. 2020
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1.26.2 Nutzungseigenverbrauch
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Die vorübergehende Verwendung von Gegenständen für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, wenn diese Gegenstände ausschließlich für eine nach den Z 7 bis 25 steuerfreie Tätigkeit verwendet wurden, ist nicht steuerbar, da ein Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit einer ausschließlich steuerfreien Tätigkeit nicht zulässig ist.
Beispiel:
Ein Versicherungsvertreter nutzt seinen im Unternehmen eingesetzten PC zu 40 % privat.
Die Umsätze des Versicherungsvertreters sind unecht steuerfrei (§ 6 Abs. 1 Z 13 UStG 1994).
Die Privatnutzung des PC ist nicht steuerbar.