Umsatzsteuer-Handbuch 2020
1. Aufl. 2020
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1.16.9 Option zur Steuerpflicht
899
Rechtslage bis
Der Unternehmer kann gemäß § 6 Abs. 2 UStG 1994 einen steuerfreien Umsatz aus der Vermietung von Grundstücken als steuerpflichtig behandeln. Der Eigenverbrauch ist ab – da nicht steuerbar – von der Optionsmöglichkeit ausgenommen. Im Falle der Option zur Steuerpflicht kommt der Normalsteuersatz zur Anwendung.
Siehe auch Rz 793 bis 800.
S. 310Allgemeines
899a
Der leistende Unternehmer kann für jeden baulich abgeschlossenen, selbständigen Grundstücksteil, an dem Wohnungseigentum begründet werden könnte, auf die Anwendung der Steuerbefreiung verzichten, wenn der Mieter/Pächter das Grundstück/diesen Grundstücksteil nahezu ausschließlich (dh. zu mindestens 95 %) für Umsätze verwendet, die dessen Berechtigung zum Vorsteuerabzug nicht ausschließen.
Beispiel 1:
V errichtet ein zweigeschossiges Gebäude und vermietet es wie folgt:
die Räume des Erdgeschosses an einen Arzt;
die Räume im 1. Obergeschoss an einen Rechtsanwalt.
Die Vermietungsumsätze des V sind von der Umsatzsteuer befreit (§ 6 Abs. 1 Z 16 UStG 1994). Die Geschosse des Gebäudes sind baulich abgeschlossene, selbständige Grundstücksteile. Die Frage der Option nach § 6 Abs. 2 UStG 1994 ist für jeden Grundstücksteil gesondert zu prüfen.
Erdgeschoss...