Umsatzsteuer-Handbuch 2020
1. Aufl. 2020
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1.16.6 Ausnahmen von der Steuerbefreiung
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Die Vermietung oder Nutzungsüberlassung von Grundstücken für Wohnzwecke unterliegt dem ermäßigten Steuersatz (siehe Rz 1185 bis 1188), der Eigenverbrauch ist vom bis hingegen steuerpflichtig und unterliegt dem Normalsteuersatz. Ab ist der Eigenverbrauch nicht steuerbar.
Die Umsätze aus Beherbergung und Camping unterliegen, ausgenommen der Eigenverbrauch, dem ermäßigten Steuersatz (für Zeiträume ab siehe Rz 1218 bis 1229, für Zeiträume von bis siehe Rz 1368 bis Rz 1379).
Die Vermietung von Betriebsvorrichtungen und die Garagierung sind mit dem Normalsteuersatz zu versteuern.
Die kurzfristige Vermietung unter den in Rz 898a ff genannten Voraussetzungen.