Umsatzsteuer-Handbuch 2020
1. Aufl. 2020
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Judikatur VwGH zu § 1:
Voraussetzung für das Vorliegen einer einheitlichen Leistung
Steuerobjekt der Umsatzsteuer ist die einzelne Leistung. Der Umfang der einzelnen Leistung ist in wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu bestimmen. Mehrere gleichrangige Leistungen sind als eine Leistung zu beurteilen, wenn sie ihrem wirtschaftlichen Gehalt nach als Einheit aufzufassen sind (vgl. Ruppe/Achatz, UStG4, § 1 Tz. 30 und 31).
Nach der Rechtsprechung des EuGH ist bei einem Umsatz, der verschiedene Einzelleistungen und Handlungen umfasst, eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen, um zu bestimmen, ob dieser Umsatz zwei oder mehr getrennte Leistungen oder eine einheitliche Leistung umfasst. Eine Einheit liegt vor, wenn die Leistungen so eng verbunden sind, dass sie objektiv eine einzige untrennbare wirtschaftliche Leistung bilden, deren Aufspaltung wirklichkeitsfremd wäre. Dabei ist auf die Sicht des Durchschnittsverbrauchers abzustellenS. 61 (vgl. die Urteile vom , C-41/04, Levob Verzekeringen BV, OV Bank NV, Randnr. 19 bis 21, und vom , C-44/11, Deutsche Bank AG, Randnr. 21).
Erwächst durch die Zurverfügungstellu...