Umsatzsteuer-Handbuch 2020
1. Aufl. 2020
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3. Hinzurechnungen
694
Zur Bemessungsgrundlage sind weiters noch folgende Beträge hinzuzurechnen, sofern sie bei der bisherigen Ermittlung nicht schon darin enthalten sind:
Einfuhrabgaben, Steuern und sonstige Abgaben, die im Ausland (einschließlich der Gebiete Jungholz und Mittelberg) für den Gegenstand geschuldet werden;
weitere Beträge an
–Zoll,
–Abschöpfung (zB bei der Einfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse auf Grund gemeinschaftsrechtlicher Bestimmungen),
–Verbrauchsteuern (zB Mineralölsteuer, Tabaksteuer),
–Monopolabgaben (werden derzeit nicht erhoben), und
–anderer Abgaben mit der gleichen Wirkung wie Zölle, soweit sie im Zusammenhang mit der Einfuhr von den Zollämtern zu erheben sind,
S. 244die im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld anfallen und zum Teil auch gleichzeitig mit der Einfuhrumsatzsteuer vorgeschrieben werden (zB Verbrauchsteuern);
auf den Gegenstand entfallende Nebenkosten, zB
–Beförderungskosten wie Frachtkosten, Hafengebühren, Zolllagerkosten, Postgebühren, usw., die üblicherweise dem Unternehmer, der die Beförderung oder deren Besorgung erbringt, in Rechnung gestellt werden,
–Versicherungskosten,
–Verpackungskosten,
–Provisionen und Maklerlöhne
bis zum ersten Bestimmungsort im Gebiet...