Umsatzsteuer-Handbuch 2020
1. Aufl. 2020
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1.3.1 Der steuerrechtliche Begriff der Einfuhr im System der Mehrwertsteuer
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Die Einfuhr ist ein Ergänzungstatbestand. Es soll sichergestellt werden, dass ein Verbrauch, der durch einen Import abgedeckt wird, mit inländischer USt belastet ist.
Dies geschieht in Form der so genannten EUSt. Die EUSt weist Besonderheiten gegenüber der allgemeinen USt auf: Es wird die Warenbewegung erfasst, ein Leistungsaustausch muss damit nicht verknüpft sein.