Umsatzsteuer-Handbuch 2020
1. Aufl. 2020
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Judikatur EuGH zu § 3:
, KPC Herning
Voraussetzungen für die Lieferung eines „Baugrundstücks“
Art. 12 Abs. 1 Buchst. a und b, Art. 12 Abs. 2 und 3 sowie Art. 135 Abs. 1 Buchst. j und k der Richtlinie 2006/112/EG sind dahin auszulegen, dass die Lieferung eines Grundstücks, das zum Zeitpunkt dieser Lieferung mit einem Gebäude bebaut ist, nicht als Lieferung eines „Baugrundstücks“ eingestuft werden kann, wenn dieser Umsatz wirtschaftlich unabhängig von anderen Leistungen ist und mit diesen keinen einheitlichen Umsatz bildet, selbst wenn die Parteien beabsichtigten, das Gebäude vollständig oder teilweise abzureißen, um Platz für ein neues Gebäude zu schaffen.
, Stadion Amsterdam
Der MWSt-Satz bei einheitlichen Leistungen richtet sich nach dem Hauptbestandteil der Leistung
Die Sechste Richtlinie 77/388/EWG in der durch die Richtlinie 2001/4/EG geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass eine einheitliche Leistung wie die im Ausgangsverfahren fragliche, die aus zwei separaten Bestandteilen, einem Haupt- und einem Nebenbestandteil, besteht, für die bei getrennter Erbringung unterschiedliche Mehrwertsteuersätze gälten, nur zu dem für ...