Umsatzsteuer-Handbuch 2020
1. Aufl. 2020
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14.3 Reihengeschäfte bei Verkauf über eine elektronische Schnittstelle
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Mit treten die gesetzlichen Bestimmungen zum Fernverkauf über eine elektronische Schnittstelle in § 3 Abs. 3a UStG 1994 und die Sonderregelung für den Einfuhr-Versandhandel in § 25b UStG 1994 (Import-One-Stop-Shop; IOSS) in Kraft. Für Fernverkäufe iSd § 3 Abs. 3a UStG 1994 wird ein Reihengeschäft fingiert, wobei der Unternehmer an die elektronische Schnittstelle und diese an den Abnehmer liefert. Abweichend von § 3 Abs. 15 Z 1 UStG 1994 ist bei Reihengeschäften iSd § 3 Abs. 3a UStG 1994 die speziellere Zuordnungsregel nach § 3 Abs. 15 Z 2 UStG 1994 anwendbar. Die Warenbewegung ist der Lieferung durch die elektronischeS. 160 Schnittstelle zuzuordnen.
Beispiel 1:
Ein chinesischer Unternehmer C betreibt sein Unternehmen in China und hat im Gemeinschaftsgebiet keine Betriebsstätte. C veräußert Waren, die sich in einem deutschen Lager befinden, über die Plattform des Unternehmers P an den Nichtunternehmer Ö in Österreich.
Lösung:
Gemäß § 3 Abs. 3a Z 2 UStG 1994 liegt eine Lieferung von C an P und eine Lieferung von P an Ö vor. Damit wird ein Reihengeschäft begründet, bei dem die bewegte Lieferung gemäß § 3 Abs. 15 Z 2 UStG 1994 der Lieferung durch P zuzurechnen ist. P hat einen innergemeinschaftlichen Versandhandel nach Art. 3 Abs. 3 UStG 1994 in Österreich zu versteuern. C hat eine steuerbare Lieferung in Deutschla...