Umsatzsteuer-Handbuch 2020
1. Aufl. 2020
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3.3.9.1.2.4 Nebenleistungen
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Zu den regelmäßig mit dem Betrieb eines Theaters verbundenen – und somit befreiten – Nebenleistungen gehören insbesondere die Aufbewahrung der Garderobe, der Verkauf von Programmen und die Vermietung von Theatergläsern. Nicht unter die Befreiung fällt zB die Führung eines Buffets oder die Aufnahme von Inseraten in die Programmhefte.