Umsatzsteuer-Handbuch 2020
1. Aufl. 2020
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3.3.9.1.2.3 Umfang der Befreiung
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Befreit sind die eigentlichen Theaterleistungen einschließlich der damit verbundenen Nebenleistungen. Als Theaterleistungen sind auch solche Leistungen anzusehen, die gegenüber einem gastgebenden Theater ausgeführt werden, zB Zurverfügungstellung eines Ensembles.