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Melhardt

Umsatzsteuer-Handbuch 2020

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-3580-4

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Umsatzsteuer-Handbuch 2020 (1. Auflage)

Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Datenübermittlung zur Steuervergütung an ausländische Vertretungsbehörden und ihre im diplomatischen und berufskonsularischen Rang stehenden Mitglieder BGBl. II Nr. 613/2003 idF BGBl. II Nr. 451/2013

Auf Grund der § 7 und 13 Abs. 3 Internationales Steuervergütungsgesetz (IStVG) wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten verordnet:

§ 1.

Die gemäß § 7 IStVG angeordnete Übermittlung der für die Vollziehung des IStVG erforderlichen Daten vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten an das Bundesministerium für Finanzen erfolgt bis zum 15. Tag nach Ablauf jedes Kalendervierteljahres. Die zu übermittelnden Daten haben dem Stand zum Ende des Kalendermonats zu entsprechen.

§ 2.

Die nach § 1 zu übertragenden Daten sind:

1.

Hinsichtlich der Vergütungsberechtigten im Sinn des § 1 Z 1 IStVG

Laufende Nummer

Organisationsnummer

Bezeichnung der Einrichtung

Kurzbezeichnung der Einrichtung

Unterabteilung

Staatszugehörigkeit

Art

PLZ

S. 980Ort

Straße

Land

Telefon

FAX

Email

Gültig bis

2.

Hinsichtlich der Vergütungsberechtigten im Sinn des § 1 Z 2 IStVG

Laufende Nummer

Legitimationskartennummer

Nachname

Vorname

Geschlecht

Geburtsdatum

In Österreich

In Österreich seit

Adresse geheim

PLZ

Ort

Land

Tel...

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