Umsatzsteuer-Handbuch 2020
1. Aufl. 2020
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2. Erklärung
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In die Erklärung sind alle unter die Sonderregel fallenden Umsätze aufzunehmen.
Die Umsätze sind getrennt nach Lieferungen und sonstige Leistungen und im Weiteren getrennt nach Mitgliedstaaten, unter Angabe des anzuwendenden Steuersatzes und der zu entrichtenden Steuer, anzugeben. Weiters ist die insgesamt zu entrichtende Steuer in die Erklärung aufzunehmen (Art. 25a Abs. 4 UStG 1994). Steuerfreie Umsätze dürfen nicht angeführt werden. Hat der Unternehmer in einem Quartal keine Umsätze erbracht, so muss er eine Nullerklärung abgeben.