Umsatzsteuer-Handbuch 2020
1. Aufl. 2020
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1. Ausschluss der Differenzbesteuerung
4236
Die Differenzbesteuerung ist auch bei Lieferungen vom Inland in das übrige Gemeinschaftsgebiet anzuwenden. Die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen findet keine Anwendung. Es darf keine Rechnung mit einem Hinweis auf die Steuerfreiheit gelegt werden.
4237
Für folgende Vorgänge ist die Anwendung der Differenzbesteuerung ausgeschlossen:
Die Lieferung und den Eigenverbrauch eines Gegenstandes, den der Wiederverkäufer innergemeinschaftlich erworben hat oder innergemeinschaftlich verbracht hat, wenn auf die Lieferung des Gegenstandes an den Wiederverkäufer oder das innergemeinschaftliche Verbringen die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen im übrigen Gemeinschaftsgebiet angewendet worden ist.
Die innergemeinschaftliche Lieferung neuer Fahrzeuge im Sinne des Art. 1 Abs. 8 und 9 UStG 1994. Siehe Rz 3667 bis 3677.
Beispiel 1:
Der Kraftfahrzeughändler G in Graz veräußert ein KFZ an einen belgischen Privaten,
der das Fahrzeug nach Belgien verbringt, um 32.000 Euro.
G hat das KFZ mit einem Kilometerstand von 5.000 km von einem Privaten um 26.000 Euro erworben.
S. 921Die Differenzbesteuerung kommt nicht zur Anwendung, da eine innergemeinschaftliche
Lieferung eines neuen...