Umsatzsteuer-Handbuch 2020
1. Aufl. 2020
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4.3 Dreiecksgeschäfte – Unternehmer ist Lieferer
4163
Beim liefernden Unternehmer (erster Unternehmer in der Reihe) an den zweiten Unternehmer (Erwerber) ist kein Hinweis auf das Vorliegen eines Dreiecksgeschäftes (Spalte Dreiecksgeschäft im Vordruck U 13 bzw. U 14) vorzunehmen, da es sich beim liefernden Unternehmer um eine „normale“ innergemeinschaftliche Lieferung handelt (siehe Ausführungen zu Rz 4161).