Umsatzsteuer-Handbuch 2020
1. Aufl. 2020
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1.2 Rechnungen im Zusammenhang mit innergemeinschaftlichem Versandhandel
4032
Ein Unternehmer, der Lieferungen im Sinne des Art. 3 Abs. 3 UStG 1994 ausführt, ist verpflichtet, Rechnungen mit gesondertem Ausweis der Steuer auszustellen. Der Ausweis dient nicht dem Vorsteuerabzug, sondern gibt dem Abnehmer bekannt, dass die Lieferung mit inländischer Umsatzsteuer belastet ist. Die Erleichterungen für Kleinbetragsrechnungen gemäß § 11 Abs. 6 UStG 1994 können im innergemeinschaftlichen Versandhandel nicht angewendet werden. Zum Einfuhr-Versandhandel vgl. Rz 1501.
Unternehmer, die nach § 3 Abs. 3a Z 2 UStG 1994 behandelt werden, als ob sie die Gegenstände selbst erhalten und geliefert hätten, haben die Rechnungen für diese Umsätze nach dem Recht des Bestimmungslandes auszustellen. Werden Lieferungen über den IOSS (§ 25b UStG 1994) erklärt, ist die Rechnung für diese Umsätze nach dem Recht des Mitgliedstaats der Identifizierung auszustellen. Siehe Rz 1501a.