Umsatzsteuer-Handbuch 2020
1. Aufl. 2020
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1.1 Rechnungen im Zusammenhang mit innergemeinschaftlichen Lieferungen
4031
Der Unternehmer ist zur Ausstellung einer Rechnung im Sinne des § 11 Abs. 1 UStG 1994 verpflichtet, wenn er eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung ausführt. Anstelle des Steuerbetrages bzw. des Steuersatzes ist in der Rechnung ausdrücklich auf die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung hinzuweisen. Aufgrund der seitS. 902 geltenden Rechtslage gelten die Vereinfachungsbestimmungen für Kleinbetragsrechnungen (§ 11 Abs. 6 UStG 1994) nicht für Rechnungen über innergemeinschaftliche Lieferungen.
Ab hat die Rechnungsausstellung spätestens am 15. des auf die Ausführung der steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung folgenden Kalendermonates zu erfolgen.