Melhardt

Umsatzsteuer-Handbuch 2020

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-3580-4

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Umsatzsteuer-Handbuch 2020 (1. Auflage)

S. 901Art. 11. Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen

(1) Der Unternehmer ist zur Ausstellung von Rechnungen verpflichtet für:

1.

steuerfreie Lieferungen im Sinne des Art. 6 Abs. 1;

2.

Lieferungen im Sinne des Art. 2;

3.

sonstige Leistungen, die gemäß Art. 3a Abs. 1 im Inland ausgeführt werden;

4.

den innergemeinschaftlichen Versandhandel, wenn der Unternehmer die Sonderregelung nach Art. 25a im Inland in Anspruch nimmt oder wenn die Lieferung gemäß Art. 3 Abs. 3 im Inland als ausgeführt gilt und er die Sonderregelung gemäß Art. 369a bis 369k der Richtlinie 2006/112/EG in keinem Mitgliedstaat in Anspruch nimmt. (BGBl. I Nr. 91/2019)

(2) Wird in Rechnungen über steuerfreie Lieferungen im Sinne des Art. 7 abgerechnet, so sind die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Unternehmers und die des Leistungsempfängers anzugeben. Das gilt nicht in den Fällen des Art. 1 Abs. 7 und des Art. 2.

(3) Rechnungen über die innergemeinschaftlichen Lieferungen von neuen Fahrzeugen an die nicht in Art. 1 Abs. 2 Z 2 genannten Erwerber müssen die in Art. 1 Abs. 8 und 9 bezeichneten Merkmale enthalten. Das gilt auch in den Fällen des Art. 2.

(4) Vereinnahmt der Unternehmer das Entgelt oder einen Teil des Entgeltes für ei...

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