Umsatzsteuer-Handbuch 2020
1. Aufl. 2020
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Judikatur EuGH zu Art. 6:
, Vetsch
Voraussetzung für das Vorliegen der Einfuhrumsatzsteuerbefreiung bei anschließendem Verbringen
Art. 143 Buchst. d der Richtlinie 2006/112/EG und Art. 143 Abs. 1 Buchst. d dieser Richtlinie in der durch die Richtlinie 2009/69/EG geänderten Fassung sind dahin auszulegen, dass die darin normierte Einfuhrumsatzsteuerbefreiung dem gemäß Art. 201 dieser Richtlinie als Steuerschuldner bestimmten oder anerkannten Importeur nicht zu versagen ist, wenn, wie im Fall des Ausgangsverfahrens, der Empfänger der im Anschluss an diese Einfuhr erfolgenden innergemeinschaftlichen Verbringung bei einem späteren Umsatz, der mit der Verbringung in keinem Zusammenhang steht, eine Steuerhinterziehung begeht und es keinen Anhaltspunkt dafür gibt, dass der Importeur wusste oder hätte wissen müssen, dass dieser spätere Umsatz in eine vom Empfänger begangene Steuerhinterziehung einbezogen war.
S. 879, Enteco Baltic
Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer bei anschließender innergemeinschaftlicher Lieferung; Nachträgliche Änderung des Erwerbers; Definition der geeigneten Nachweisdokumente; Zulässigkeit der Übergabe an den benan...