Umsatzsteuer-Handbuch 2020
1. Aufl. 2020
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Judikatur EuGH zu § 2:
, IO
Voraussetzungen, dass ein Aufsichtsrat nichtunternehmerisch tätig ist
Die Art. 9 und 10 der Richtlinie 2006/112/EG sind dahin auszulegen, dass ein Mitglied des Aufsichtsrats einer Stiftung wie der Kläger des Ausgangsverfahrens, der zwar hinsichtlich der Ausübung seiner Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied weder dem Vorstand noch dem Aufsichtsrat dieser Stiftung hierarchisch untergeordnet ist, jedoch nicht in eigenem Namen, für eigene Rechnung und in eigener Verantwortung, sondern für Rechnung und unter Verantwortung des Aufsichtsrats handelt und auch nicht das wirtschaftliche Risiko seiner Tätigkeit trägt, da er eine feste Vergütung erhält, die weder von der Teilnahme an Sitzungen noch von seinen tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden abhängt, nicht selbständig eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt.
, Gmina Ryjewo
Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts
Die Art. 167, 168 und 184 der Richtlinie 2006/112/EG sind dahin auszulegen, dass sie dem nicht entgegenstehen, dass eine Einrichtung des öffentlichen Rechts ein Recht auf Berichtigung der auf eine als Investiti...