Umsatzsteuer-Handbuch 2020
1. Aufl. 2020
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1.1 Empfänger der Güterbeförderungsleistung
3912b
Als Leistungsempfänger im umsatzsteuerlichen Sinne ist grundsätzlich derjenige zu behandeln, in dessen Auftrag die Leistung ausgeführt wird. Bezüglich des Leistungsempfängers im Falle der unfreien Versendung wird auf Rz 3915a verwiesen.