Umsatzsteuer-Handbuch 2020
1. Aufl. 2020
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5a.2 Überschreiten der Lieferschwelle
3742
Die Lieferschwelle wird in Österreich überschritten, wenn
im Vorjahr der Gesamtbetrag der Entgelte eines Lieferers die Lieferschwelle überschritten hat oder
–im laufenden Jahr mit einer Lieferung die Lieferschwelle überschritten wird, und zwar mit dieser Lieferung (siehe auch Art 1 Rz 3628 bis 3635 zur Erwerbsschwelle).
3743
Für Versandhandelslieferungen österreichischer Unternehmer ist die Lieferschwelle des jeweiligen Bestimmungslandes maßgeblich, wobei die Berechnung für jeden Mitgliedstaat gesondert vorzunehmen ist.