TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Melhardt

Umsatzsteuer-Handbuch 2020

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-3580-4

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Umsatzsteuer-Handbuch 2020 (1. Auflage)

3.3 Rechtsfolgen

3717

Die Lieferung gilt dort als ausgeführt, wo die Versendung oder Beförderung endet. Die Lieferung ist im jeweiligen Bestimmungsmitgliedstaat steuerbar und steuerpflichtig. Der inländische Lieferer muss die entsprechenden umsatzsteuerlichen Bestimmungen des anderen Mitgliedstaates erfüllen. Der Lieferer muss sich somit im anderen Mitgliedstaat erfassen lassen und benötigt in den meisten Mitgliedstaaten auch einen Fiskalvertreter (siehe Rz 3526 bis Rz 3536). Ab. besteht unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, alle innergemeinschaftlichen Versandhandelsumsätze über den EU-OSS (Art. 25a UStG 1994) in einem einzigen Mitgliedstaat zu erklären. Diesfalls fällt die Registrierungsverpflichtung in anderen Mitgliedstaaten weg. Siehe Rz 4297 ff.

3718

Ausländische Lieferer, die unter die Regelung für innergemeinschaftlichen Versandhandel fallen, müssen sich in Österreich steuerlich erfassen lassen. Alternativ können die Umsätze ab – bei Vorliegen der Voraussetzungen – über den EU-OSS (Art. 25a UStG 1994) erklärt werden. Siehe Rz 4297 ff.

Umsatzsteuer-Handbuch 2020

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.