Umsatzsteuer-Handbuch 2020
1. Aufl. 2020
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10. Diplomatische Missionen und zwischenstaatliche Einrichtungen
3686
Nach Art. 1 Abs. 10 UStG 1994 liegt ein innergemeinschaftlicher Erwerb nicht vor, wenn ein Gegenstand bei einer Lieferung aus dem Gebiet eines anderen Mitgliedstaates in das Inland gelangt und die Erwerber folgende Einrichtungen sind:
im Inland ansässige ständige diplomatische Missionen und berufskonsularische Vertretungen oder
–im Inland ansässige zwischenstaatliche Einrichtungen.
Dies gilt jedoch nur, wenn diese Leistungsempfänger nicht unternehmerisch tätig sind.
3687
Für den Erwerb neuer Fahrzeuge durch die genannten Einrichtungen gilt diese Ausnahme nicht. Diesbzgl liegt zwar ein innergemeinschaftlicher Erwerb vor, doch ist dieser in vielen Fällen (siehe Art. 1 Rz 3689 bis 3696) steuerfrei.