Umsatzsteuer-Handbuch 2020
1. Aufl. 2020
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7. Erwerb neuer Fahrzeuge
3651
Der Erwerb neuer Fahrzeuge ist stets ein innergemeinschaftlicher Erwerb. Dies gilt unabhängig vom Status des Lieferers und des Erwerbers. Zum Begriff des neuen Fahrzeuges vgl. Rz 3667 bis 3675.
Randzahlen 3652 bis 3657: Derzeit frei.