Umsatzsteuer-Handbuch 2020
1. Aufl. 2020
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3.1.1 Allgemeine Voraussetzungen
3601
Durch Art. 1 Abs. 3 Z 1 UStG 1994 wird das Verbringen eines Gegenstandes des Unternehmens aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet in das Inland durch den Unternehmer zu seiner Verfügung dem innergemeinschaftlichen Erwerb gegen Entgelt gleichgestellt. Ausgenommen von dieser Regelung ist das Verbringen zur vorübergehenden Verwendung (siehe hiezu Art. 1 Rz 3606 bis 3625).
3602
Für die innergemeinschaftliche Verbringung müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
Beförderung oder Versendung eines Gegenstandes aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet in das Inland.
Die Verbringung des Gegenstandes erfolgt durch den Unternehmer zu seiner Verfügung.
Es handelt sich um keinen Fall der vorübergehenden Verwendung.
Hinsichtlich der Bemessungsgrundlage für das innergemeinschaftliche Verbringen wird auf Rz 3931 iVm Rz 679 verwiesen.