Melhardt
Umsatzsteuer-Handbuch 2020
1. Aufl. 2020
ISBN: 978-3-7073-3580-4
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Umsatzsteuer-Handbuch 2020 (1. Auflage)
S. 828§ 31. Vollziehung
(1) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
(2) Mit der Vollziehung der § 11 und 30 sowie Art. 11 des Anhanges ist auch – sofern es sich um zivilrechtliche Bestimmungen handelt – der Bundesminister für Justiz betraut.