Umsatzsteuer-Handbuch 2020
1. Aufl. 2020
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S. 8036. Auskunftspflicht im grenzüberschreitenden Warenverkehr
3524
Um eine effektive Überwachung der Einhaltung der Versandhandelsregelung zu ermöglichen, normiert § 27 Abs. 6 UStG 1994 eine Auskunftsverpflichtung für Postdienstleister iSd Postmarktgesetzes, BGBl. I Nr. 123/2009, gegenüber der Abgabenbehörde. Die Auskunftsverpflichtung besteht nur auf Verlangen der Abgabenbehörde und erfasst nur jene Daten, die sich aus den Unterlagen der Postdienstleister ergeben. Diese Daten dürfen ausschließlich von der Abgabenbehörde als Beweismittel gegenüber dem liefernden Unternehmer für seine Versandhandelsumsätze verwendet werden.
Randzahl 3525: Derzeit frei.