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Melhardt

Umsatzsteuer-Handbuch 2020

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-3580-4

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Umsatzsteuer-Handbuch 2020 (1. Auflage)

1.1 Plattformen und andere elektronische Schnittstellen

3461

Ab haften Plattformen und andere elektronische Schnittstellen (im Folgenden: Plattformen), für die Umsatzsteuer auf bestimmte Lieferungen oder sonstige Leistungen, die durch diese unterstützt werden (zur Unterstützung siehe Rz 2595). Betroffen sind einerseits Lieferungen von Gegenständen, deren Beförderung oder Versendung im Inland endet, und andererseits sonstige Leistungen im Inland, jeweils wenn der Empfänger ein Nichtunternehmer (bzw. Abnehmer gemäß Art. 3 Abs. 4 UStG 1994) ist.

Die Haftung für solche Lieferungen oder sonstige Leistungen greift nur,

  • wenn es zu einer Sorgfaltspflichtverletzung kommt (siehe § 27 Abs. 1 UStG 1994),

  • die Plattform nicht selber Steuerschuldner für die Lieferungen oder sonstigen Leistungen ist (vgl. Rz 382 ff) und

  • der Gesamtwert dieser Umsätze zusammen mit den Umsätzen, für die die Plattform gemäß § 3 Abs. 3a UStG 1994 selber zum Steuerschuldner wird, 1.000.000 Euro übersteigt (§ 3 Z 1 Sorgfaltspflichten-UStV).

3462

Eine Sorgfaltspflichtverletzung gemäß § 27 Abs. 1 UStG 1994 liegt vor, wenn die Plattform ihren Aufzeichnungs- oder Meldeverpflichtungen nach § 18 Abs. 11 und 12 UStG 1994 nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt.

Darüber hinaus liegt eine Sorgfaltspflichtverletzung der Plattform vor, wenn der Unternehmer, der die durch die Plattfor...

Umsatzsteuer-Handbuch 2020

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