Umsatzsteuer-Handbuch 2020
1. Aufl. 2020
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Judikatur EuGH zu § 26:
, Wallenborn Transports
Keine Einfuhrumsatzsteuer, wenn die Ware nicht in den Wirtschaftskreislauf der Europäischen Union überführt wurde
1. Art. 61 Unterabs. 1 und Art. 71 Abs. 1 Unterabs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG in der durch die Richtlinie 2007/75/EG geänderten Fassung sind dahin auszulegen, dass die Bezugnahme auf „[ein] Verfahren oder [eine sonstige] Regelung im Sinne“ des Art. 156 Freizonen umfasst.
2. Art. 71 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112 in der durch die Richtlinie 2007/75 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass bei der Entziehung einer Ware aus der zollamtlichen Überwachung innerhalb einer Freizone weder Einfuhrmehrwertsteuertatbestand noch -anspruch eintreten, wenn die Ware nicht in den Wirtschaftskreislauf der Europäischen Union überführt wurde, was festzustellen Sache des vorlegenden Gerichts ist.
3. Art. 71 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 2006/112 in der durch die Richtlinie 2007/75 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass dann, wenn eine Zollschuld gemäß Art. 203 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1791/2006 geänderten Fassung entsteht und es aufgrund der im Ausgangsve...