Melhardt

Umsatzsteuer-Handbuch 2020

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-3580-4

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Umsatzsteuer-Handbuch 2020 (1. Auflage)

2. Erklärung

3435

In die Erklärung sind die IOSS-Identifikationsnummer und alle Einfuhr-Versandhandelsumsätze aufzunehmen, die unter die Sonderregelung für den IOSS fallen (inklusive derjenigen Einfuhr-Versandhandelsumsätze, die im MSI enden). Die Umsätze sind getrennt nach Mitgliedstaaten unter Angabe des anzuwendenden Steuersatzes und der zu entrichtenden Steuer in die Erklärung aufzunehmen (§ 25b Abs. 4 UStG 1994). Steuerfreie Umsätze dürfen nicht angeführt werden. Der Erklärungszeitraum ist der Kalendermonat, wobei ab Erteilung der IOSS-Identifikationsnummer in jedem Monat zwingend eine Erklärung abzugeben ist. Hat der Unternehmer in einem Monat keine Umsätze erbracht, muss er eine Nullerklärung abgeben.

Beendet ein Unternehmer die Anwendung des IOSS, wird vom IOSS ausgeschlossen oder wechselt den MSI (siehe Rz 3436), hat der Unternehmer eine abschließende IOSS-Erklärung abzugeben (vgl. näher Art. 61a VO (EU) 282/2011).

Führt ein Unternehmer Einfuhr-Versandhandelsumsätze in Österreich aus, die er über den IOSS erklärt, sind diese weder in eine UVA, noch in eine Steuererklärung nach § 21 Abs. 4 UStG 1994 aufzunehmen.

Zur Umrechnung von Werten in fremder Währung siehe Rz 4300.

Umsatzsteuer-Handbuch 2020

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